Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 11. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software EVOAR Files (www.evoar-files.app und my.evoar-files.app) zwischen EVOAR, Inhaber Marvin Mischler, Am Steingarten 8, 68169 Mannheim (Anbieter) und dem Kunden.
(2) EVOAR Files richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keinen Vertrag schließen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungen
(1) EVOAR Files ist eine Software im Browser, mit der Agenturen Dateien hochladen, mit ihren Kunden prüfen, kommentieren und freigeben. Der Umfang richtet sich nach dem gewählten Tarif, wie er auf der Preisseite und in der App unter Mein Plan beschrieben ist.
(2) Prüfer bei den Kunden des Kunden können in jedem Tarif unbegrenzt und kostenlos eingeladen werden. Sie werden dadurch nicht selbst Vertragspartner.
(3) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, solange der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt. Funktionen, die im Testzeitraum oder im Free-Tarif zusätzlich bereitstehen, kann er ändern.
(4) Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
§ 3 Vertragsschluss, Konto
(1) Der Vertrag kommt mit der Registrierung in der App zustande. Der Kunde muss wahre Angaben machen und seine Zugangsdaten geheim halten.
(2) Mit der Registrierung gilt zugleich der Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 4 Testzeitraum und Free-Tarif
(1) Nach der Registrierung kann der Kunde 7 Tage lang die Funktionen des Agentur-Tarifs kostenlos nutzen. Dafür sind keine Zahlungsdaten nötig.
(2) Bucht der Kunde bis zum Ende des Testzeitraums keinen Tarif, nutzt er EVOAR Files danach kostenlos im Free-Tarif weiter. Es entstehen keine Kosten.
(3) Bucht der Kunde während des Testzeitraums einen Tarif, beginnt dessen Abrechnung erst mit dem Ende des Testzeitraums. Kündigt er vorher, entstehen keine Kosten.
(4) Ein Testzeitraum steht je Agentur einmal zur Verfügung.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise der Preisseite zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Abgerechnet wird im Voraus, monatlich oder jährlich, je nach Wahl des Kunden. Die Zahlung läuft über den Zahlungsdienstleister Stripe. Rechnungen erhält der Kunde per E-Mail und in der App unter Rechnungen.
(3) Im Agentur-Tarif kann der Kunde zusätzliche Teamplätze und zusätzlichen Speicher in Stufen dazubuchen. Sie werden ab der Buchung anteilig berechnet und laufen mit dem Abrechnungszeitraum des Tarifs.
(4) Persönliche Unterstützung ist in jedem Tarif buchbar: Einrichtung zum Festpreis, sonst nach Aufwand zum Stundensatz der Preisseite.
(5) Schlägt eine Zahlung fehl, darf der Anbieter nach erfolgloser Erinnerung den Tarif auf Free zurückstufen, bis die Zahlung eingegangen ist.
(6) Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an. Sie gelten ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen.
§ 6 Laufzeit, Wechsel und Kündigung
(1) Ein bezahlter Tarif läuft für den gewählten Abrechnungszeitraum und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht gekündigt wird.
(2) Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, in der App unter Mein Plan oder per E-Mail an hello@evoar.de. Bis dahin bleibt alles nutzbar; danach gilt der Free-Tarif.
(3) Ein Wechsel in einen größeren Tarif oder von monatlicher auf jährliche Abrechnung gilt sofort; der Unterschied wird anteilig berechnet.
(4) Ein Wechsel in einen kleineren Tarif gilt sofort; zu viel gezahlte Beträge werden anteilig mit der nächsten Rechnung verrechnet. Ein Wechsel von jährlicher auf monatliche Abrechnung wird erst zum Ende des laufenden Jahres wirksam.
(5) Übersteigen Teamplätze oder aktive Kunden nach einem Wechsel oder nach dem Ende eines Tarifs den neuen Umfang, wählt der Kunde, wer und was bleibt. Weitere Personen verlieren den Zugang zur Agentur, weitere Kunden werden archiviert. Gelöscht wird dabei nichts. Liegt der genutzte Speicher über dem neuen Umfang, bleiben die Dateien lesbar; neue Uploads sind erst wieder möglich, wenn der Speicher unter die Grenze fällt.
(6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er und seine Kunden hochladen und kommentieren. Er stellt sicher, dass er die nötigen Rechte daran hat und keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet.
(2) Der Kunde darf die Software nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht ihre Sicherheit gefährden oder sie übermäßig belasten.
(3) Bei schweren Verstößen darf der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren, nachdem er den Kunden informiert hat, bei Gefahr im Verzug auch ohne vorherige Information.
§ 8 Daten
(1) Die Inhalte gehören dem Kunden. Der Anbieter verarbeitet sie nur, um die Leistung zu erbringen, nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
(2) Der Kunde kann seine Dateien jederzeit herunterladen. Verlangt er die Löschung seines Kontos, löscht der Anbieter die Inhalte innerhalb von 30 Tagen.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung der letzten zwölf Monate.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Anbieter entstanden wäre.
(4) Im Free-Tarif und im Testzeitraum haftet der Anbieter nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und nach Absatz 1.
§ 10 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn sachliche Gründe vorliegen. Er kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Wirksamwerden kündigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Mannheim, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.